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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Nutzung des Internetangebots sowie der Nutzung der bereitgestellten Dienste und Produkte der inSky GmbH erkennen Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

§ 1 Geltungsbereich

Die inSky GmbH, Alter Unteröwisheimer Weg 19, 76646 Bruchsal, Deutschland (im weiteren inSky genannt) erbringt die unten näher beschriebenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Ihrer Seite werden grundsätzlich nicht anerkannt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Leistungen

inSky erteilt Ihnen das einfache, nicht übertragbare Recht, die Produkte und Dienste der inSky zu nutzen. Diese Lizenz umfasst das Recht, mit dem jeweiligen Zugangscode oder den jeweiligen Zugängen erreichbare Dokumente und Formulare am Bildschirm anzuzeigen, Daten einzugeben, mit automatisierten Komponenten auf die Produkte und Dienste zuzugreifen, Daten zur Verarbeitung einzuliefern und Resultate zu empfangen. Alle weitergehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben vorbehalten.

§ 3 Vertragsschluss

Durch das Registrieren im Kundenportal oder der Verwendung individuell erzeugter Zugänge, dem Konfigurieren und dem Nutzen der konfigurierten Produkte kommt ein Vertrag über einen Testzugang zustande. Er hat eine Laufzeit von 30 Tagen (Testphase) und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

inSky wird Ihnen binnen angemessener Zeit eine ggfs. finale Benutzerkennung und ein Passwort oder sonstige für den Nutzungszweck geeignete Zugangsdaten übersenden und Ihr Zugangskonto sowie die Softwarekonfigurationsmöglichkeiten freischalten.

Während der Testphase können Sie jederzeit einen Vertrag über einen Dauerzugang schließen, indem Sie das oder die konfigurierten Produkte produktiv nutzen. Eine produktive Nutzung liegt dann vor, wenn Sie die Produkte und Dienste in Ihre Wertschöpfungskette einbinden oder sie zum eigenen oder dem Vorteil Dritter Nutzen, oder nach Art und Anzahl der Transaktionen ein einem Produktivbetrieb auszugehen ist. Insbesondere auch dann, wenn Konfigurationen in eine explizit bereitgestellte Produktivumgebung übertragen werden. Der Vertrag über den Dauerzugang wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 4 Vergütung

Während der Testphase ist die Benutzung von inSky kostenfrei. Mit der Aktivierung eines Dauerzugangs oder der produktiven Nutzung verpflichten Sie sich, für die Nutzung der Software die in der Preisliste festgelegte monatlichen bzw. transaktionsbezogenen Vergütungen an inSky zu zahlen. inSky stellt Rechnungen monatlich jeweils zum Ultimo aus, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde oder sich technische oder organisatorische Notwendigkeiten für eine Abweichung ergeben. Ihnen wird, wenn nicht abweichend anders vereinbart, ein Zahlungsziel von 14 Tagen Netto gewährt.

Alle in der Preisliste ausgewiesenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und dem Gesamtpreis hinzugerechnet.

Sollten Sie die Zustellung der Rechnung optional an eine dritte Partei wünschen, welche in Ihrem Auftrag Dienstleistungen im Bereich der Rechnungseingangsverarbeitung, der Bestellabwicklung oder Ähnlichem erbringt, so wird inSky dem auf Anfrage entsprechen. Die Rechnung gilt in diesem Falle mit Zustellung bei der Dritten Partei als Ihnen zugegangen. inSky akzeptiert keine aus dieser Abwicklung resultierenden Gebühren, Umlagen oder andere aus diesem Verfahren entstehende Kosten. Sollte die von Ihnen mit der Abwicklung beauftragte Dritte Partei Kosten gegenüber InSky geltend machen, so werden diese mit einem Aufgeld in Höhe von 5 v.H. Ihnen spätestens in demjenigen Monat, welcher auf den Monat der Rechnungsstellung der Dritten Partei folgt, weiterberechnet.

§ 5 Verfügbarkeit

Täglich werden von 0:30 bis 3:00 Uhr UTC Wartungsarbeiten durchgeführt (Wartungszeit). Während dieser Zeit kann es zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit oder Erhöhung der Latenzen kommen. In der übrigen Zeit (Betriebszeit) schuldet inSky eine Verfügbarkeit der Produkte und Dienste von 98%, gerechnet auf den Kalendermonat. Produkte und Dienste gelten als Verfügbar, wenn diese am Bereitstellungspunkt über die konfigurierten Zugangswege erreicht werden können.

§ 6 Gewährleistungsansprüche und Support

Sie sind verpflichtet, in der Software festgestellte Fehler unverzüglich per E-Mail an die Adresse service(at)inSky-europe.de zu melden. InSky wird die Fehler binnen angemessener Zeit beseitigen. Über dieses System eingereichte Störmeldungen werden werktags zwischen 8:00 und 17:00 innerhalb 6 Stunden bearbeitet, außerhalb dieser Zeiten innerhalb von 10 Stunden. Über unseren Partner Goering GmbH können im Rahmen eines gesonderten Servicevertrages diese Zeiten verkürzt werden.

§ 7 Haftung

inSky haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenübertragung über das Internet, die sie nicht zu vertreten hat.

Für Schäden, insbesondere Datenverluste, aufgrund von Fehlern an der Software oder sonstigen Fehlern in ihrem Einflussbereich haftet inSky nur dann auf Schadenersatz, wenn ihren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass der Vertragszweck gefährdet wäre. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal auf den jeweiligen Gesamtpreis der erworbenen Produkte oder Dienste. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen regelt die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 9 Kündigung des Vertrages

Der Vertrag über einen Testzugang endet nach Ablauf von 30 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Vertrag über einen Dauerzugang wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung führen Sie direkt im Portal aus, indem Sie alle Konfigurationen deaktivieren und die produktive Nutzung einstellen. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Beendigung dieses Vertrages ist inSky berechtigt, Ihr Zugangskonto zu sperren. Sofern Sie keine frühere Löschung beauftragen, werden Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

§10 Beratungs-, Support- und andere Dienstleistungen

Soweit wir Beratungs-, Support- oder andere Dienstleistungen erbringen, sind wir berechtigt, die zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzenden Berater zu bestimmen und Leistungen nach billigem Ermessen auch von Dritten ausführen zu lassen. Das von uns eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort. Soweit keine bestimmte Vorgehensweise vereinbart ist, erbringen wir die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der Technik. Die Verantwortung für eine Projektorganisation und -planung obliegt dem Kunden. Der jeweilige Projektleiter des Kunden trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung der Leistung oder eines Projekts. Unser Personal wird den Projektleiter des Kunden hierbei unterstützen. Unser Projektverantwortlicher ist für die Leitung unseres Projektteams sowie eingesetzte Personal in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Bruchsal.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand: Oktober 2021

inSky GmbH

inSky GmbH – ERP Daten und MaschinenCloud, Vernetzung, Automatisierung, Industrie 4.0, Siemens SPS, SaaS.

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